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34 FAMILIE %u2013 Das Abenteuer geht weiterBeratung und BegleitungWenn Jugendliche und junge Heranwachsende eine Straftat begangen haben, steht im gerichtlichen Verfahren nicht allein die Tat im Vordergrund, sondern auch die jeweilige Lebenssituation. Die Fachkr%u00e4fte der %u201eJugendhilfe im Strafverfahren%u201c bieten vor, w%u00e4hrend und nach dem Strafverfahren sozialp%u00e4dagogische Hilfe an.Sie beraten und begleiten Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren im gesamten Verlauf des Verfahrens und sind wichtige Ansprechpartner f%u00fcr Eltern. Sie%u25aa geben Hilfestellung bei Problemen mit der Familie, Freundschaft, Wohnung und Ausbildung und%u25aa begleiten die Jugendlichen und Heranwachsenden zur Gerichtsverhandlung.Das Jugendgericht bezieht die Lebenssituation der jungen Menschen in seine Entscheidung ein. Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet dem Jugendgericht in der Verhandlung durch ihre Stellungnahme eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Urteilsfindung. Bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 20 Jahren unterst%u00fctzt die Jugendhilfe im Strafverfahren das Gericht mit einem Vorschlag, ob noch Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden sollte.Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene die Einleitung eines Strafverfahrens erwarten, so k%u00f6nnen sie sich auch aus Eigeninitiative an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.In manchen F%u00e4llen f%u00fchrt die Jugendhilfe im Strafverfahren mit Kindern unter 14 Jahren und deren Eltern Gespr%u00e4che, um den erzieherischen Unterst%u00fctzungsbedarf abzukl%u00e4ren und dementsprechende Hilfen weiterzuvermitteln.Stadt LippstadtFachdienst Jugend und FamilieFrau Adams, Tel. 02941 980756 adams@lippstadt.deHerr Brunnert, Tel. 02941 980751 brunnert@lippstadt.deWenn Jugendliche straff%u00e4llig werden %u2026

