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FAMILIE %u2013 Das Abenteuer geht weiter 37In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein Jugendschutzgesetz, welches den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der %u00d6ffentlichkeit regelt. Dazu beschr%u00e4nkt es den Zugang zu Produkten oder Orten, von denen eine m%u00f6gliche Gef%u00e4hrdung f%u00fcr Kinder und Jugendliche ausgehen kann. Das betrifft den Aufenthalt in Gastst%u00e4tten und den Besuch von Diskotheken und Tanzveranstaltungen, den Zutritt zu Spielhallen sowie andere jugendgef%u00e4hrdende Veranstaltungen und Orte. Au%u00dferdem betrifft es den Konsum von Alkohol- und Tabakprodukten inkl. E-Zigaretten, Vapes und Shishas sowie problematische Medieninhalte und %u00f6ffentliche Filmvorf%u00fchrungen. Eltern m%u00fcssen jedoch nicht alles erlauben, was das Jugendschutzgesetz gestattet. Sie tragen bis zur Vollj%u00e4hrigkeit die Verantwortung. Arbeitsschutz f%u00fcr Kinder und Jugendliche ist noch wichtiger als Arbeitsschutz f%u00fcr Erwachsene. Kinder und Jugendliche sind weniger widerstandsf%u00e4hig als Erwachsene und d%u00fcrfen daher nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sch%u00fctzt junge Menschen unter 18 Jahren, welche als Auszubildende oder Arbeiterinnen und Arbeiter besch%u00e4ftigt sind. Einen Unterschied gibt es zwischen Kindern und Jugendlichen. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Kind. F%u00fcr Kinder ab 13 Jahren gilt die Kinderarbeitsschutzverordnung mit besonderen Regelungen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung sch%u00fctzen deshalb Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu fr%u00fch beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gef%u00e4hrdet oder die f%u00fcr sie ungeeignet ist.Im Jugend- und Familienb%u00fcro wird eine Beratung bei Fragen zum Jugendschutzgesetz sowie zum Jugendarbeitsschutzgesetz und der Kinderarbeitsschutzverordnung angeboten. Au%u00dferdem liegt hier die Zust%u00e4ndigkeit f%u00fcr das Genehmigungsverfahren nach %u00a76 Jugendarbeitsschutzgesetz (Mitwirkung bei Theater, Film, Fernsehen, Konzerten etc.) f%u00fcr Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Lippstadt. Stadt LippstadtJugend- und Familienb%u00fcroGeiststr. 1, 59555 LippstadtElisa Stellmacher, Tel. 02941 980708elisa.stellmacher@lippstadt.deJugendschutz und Jugendarbeitsschutz

